Baustoffe von A-Z
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E-Qualität

Mit diesem Begriff werden Laminate, Paneele und Spanplatten bezeichnet, die in die Emissionsklasse E1 eingeordnet werden. Das bedeutet: Bei diesem Material wird der für den Wohnbereich zulässige Grenzwert von 7 mg Formaldehyd in 100 mg unbearbeitetem Holz nicht überschritten (Formaldehyd-Emission nach EN 120/92).

Einbruchshemmung

Seit April 1999 werden einbruchhemmende Türelemente nach DIN V ENV 1627 in 6 Klassen eingeteilt. Durch spezielle Türbauten und Beschlagsveränderungen werden die unterschiedlichen Widerstandsklassen erreicht.

Einfriedung

Grundstücksbegrenzung mit Zäunen, Mauern oder Hecken.

Energieausweis

Seit dem 1. Juli 2008 müssen alle Eigentümer von Wohngebäuden Miet- und Kaufinteressenten einen Energieausweis vorlegen. Der Pass macht auf den ersten Blick deutlich, ob das Gebäude einen hohen oder niedrigen Energieverbrauch erwarten lässt – ob es im roten oder grünen Bereich steht. Das ermöglicht Verbrauchern den Vergleich verschiedener Objekte bundesweit.

EnEV

Die Energie-Einsparverordnung, kurz EnEV, stellt Anforderungen an Bauteile und Anlagentechnik, die bei der Errichtung von Neubauten, bei Modernisierungsmaßnahmen an bestehenden Gebäuden sowie bei wesentlichen Erweiterungen einzuhalten sind. Zudem definiert die EnEV verbindliche Grenzwerte und Berechnungsvorschriften für den Energieverbrauch von Gebäuden.

Hauseigentümer haben bei Ihrem Bauprojekt allerdings die Wahl, wie sie die Vorgaben der EnEV erfüllen möchten: durch umfangreiche Wärmedämmung, anspruchsvolle Heiztechnik, die Verwendung erneuerbarer Energien oder durch Wärmerückgewinnung.

Das entscheidende Maß ist der flächenbezogene Primär-Energiebedarf, der in Kilowattstunden pro Quadratmeter angegeben wird. Dieser bildet die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes ab. Er berücksichtigt zusätzlich zum Endenergiebedarf für Heizung und Warmwasser auch den im Vorfeld ablaufenden Prozess der Nutzbarmachung von Energie. Die EnEV trat 2002 in Kraft, sie wurde 2004 und 2007 novelliert. Seit dem 1. Oktober 2009 gilt die EnEV 2009.

Engobe

Eingebrannter Überzug, z. B. auf Dachziegeln aus eingefärbter Tonschlämme, die vor dem Brand durch Tauchen oder Spritzen aufgebracht wird.

Estrich

Estrich ist der Träger für den eigentlichen Fußbodenbelag. Er wird entweder nass (Zement-, Asphalt-, Kunstharzestrich) oder als Trockenestrich (Estrichplatten in Tafelform) auf die Rohdecke aufgebracht und ergibt eine glatte Oberfläche, auf die dann PVC, Teppichboden, Parkett, keramische Platten, Naturstein etc. verlegt werden. Schwimmender Estrich wird auf einer Unterlage aus Dämmplatten verlegt, die auch an den Wänden bis zur Estrichoberkante angebracht werden. So gibt es dann nirgendwo eine Verbindung von Estrich und Baukörper, der Estrich schwimmt vielmehr auf dem Dämm-Material. Das ergibt die beste -->Trittschalldämmung.

Extensivbegrünung

Die Extensivbegrünung ist die Begrünungsart für eine Dachfläche mit anspruchslosem, niedrigem, pflegearmen Bewuchs, z. B. Sedumpflanzen.