Auswirkungen des aktuellen Corona-Beschlusses

Liebe Kundinnen, liebe Kunden,

aufgrund des jüngsten Beschlusses zur Bekämpfung der Corona-Pandemie gelten ab dem 29.03.2021 individuelle Regelungen für Privatkunden, die sich nach dem 7-Tage-Inzidenzwert des jeweiligen Landkreises (bzw. der kreisfreien Städte) richten.

• 7-Tage-Inzidenz <100: Beratung und Verkauf in unseren Geschäftsräumen ist für Privatkunden uneingeschränkt möglich.
• 7-Tage-Inzidenz 100-150: Beratung und Verkauf in unseren Geschäftsräumen ist für Privatkunden nur mit vorheriger Terminvereinbarung (per Telefon/Email) und der Vorlage eines entsprechenden Nachweises*.
• 7-Tage-Inzidenz >150: Beratung und Verkauf in unseren Geschäftsräumen ist für Privatkunden nur in Begleitung des verarbeitenden Betriebes möglich. Eine vorherige Terminvereinbarung (per Telefon/Email) ist ebenfalls notwendig.**

*· Für Getestete: Nachweis über negativen PoC-Antigen-Test (nicht älter als 24 Std.)
· Für Geimpfte: Nachweis über min. 14 Tage zurückliegende vollständige Impfung.
· Für Genesene: Nachweis über positiven Coronatest, der min. 28 Tage und max. 6 Monate zurückliegt.

**in einigen Landkreisen (bzw. kreisfreien Städten) müssen die Geschäftsräume für Privatkunden bei einer 7-Tage-Inzidenz >150 komplett geschlossen werden.

• Gewerbekunden stehen wir weiterhin uneingeschränkt zur Verfügung.

Bitte beachten Sie, dass es durch die individuellen Richtlinien zu kurzfristigen Änderungen kommen kann.

Die Richtlinien Ihrer nächstgelegenen Niederlassung finden Sie auf der jeweiligen Standortseite: Zur Standortübersicht

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis!

Ihr Linnenbecker-Team

Wilhelm Linnenbecker
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