Allgemeine Geschäftsbedingungen / Widerrufsbelehrung der Linnenbecker-Gruppe
(alle Niederlassungen der Wilhelm Linnenbecker GmbH & Co KG sowie der Linnenbecker GmbH & Co KG)
Stand: Juni 2025
1. Allgemeines
Die Grundlage einer dauernden und bleibenden Geschäftsverbindung sind nicht Verkaufs- und Lieferbedingungen, sondern Zusammenarbeit und gegenseitiges Vertrauen. Dennoch kommen wir nicht umhin, für alle Geschäfte mit unseren Kunden in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen einige Punkte abweichend bzw. ergänzend zu den gesetzlichen Bestimmungen zu regeln, indem wir zugleich Einkaufs- bzw. Auftragsbedingungen unserer Kunden auch im Voraus für alle künftigen Geschäfte hiermit ausdrücklich widersprechen. Sie wer-den auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen. Abweichende Vereinbarungen sind nur dann verbindlich, wenn wir sie von uns aus schriftlich bestätigen. Mit einer Bestellung bei uns erkennt der Kunde die AGB in der im Zeitpunkt der Bestellung jeweils gültigen Fassung an. Einseitige Änderungen der AGB mindestens vier Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden durch ausdrückliche Mitteilung (Email ausreichend) behalten wir uns vor. Diese Änderungen werden zum angekündigten Zeitpunkt wirksam, wenn der Kunde der Einbeziehung der neuen AGB nicht spätestens bis zum geplanten Wirksamwerden widerspricht. Der Kunde kann den von der Änderung betroffenen Vertrag fristlos und kostenfrei kündigen. Hierauf wird der Kunde in der Mitteilung besonders hingewiesen. Die Rechte des Kunden aus dem Vertrag sind nicht übertragbar. Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt nicht die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen. An die Stelle unwirksamer einzelner Vertragsbedingungen tritt dann die gesetzliche Regelung. Sollten sich Änderungen in der Geschäftsführung unseres Vertragspartners ergeben, so hat dieser uns diesen Umstand unverzüglich mitzuteilen. Wir speichern im Rahmen der Geschäftsbeziehung erforderliche personenbezogene Daten gemäß Art. 6 Abs. 1 b.) Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Näheres entnehmen Sie bitte unserer aktuellen Datenschutzerklärung unter: www.linnenbecker.de/datenschutz.
2. Vertragsschluss
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, maßgeblich ist ausschließlich die jeweils gültige Dienstleistungspreisliste, die Be-standteil des Vertrages wird. Diese ist abrufbar unter https://www.linnenbecker.de/dienstleistungspreislisten.
Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Bestellungen werden mit Zugang unserer Auftragsbestätigung oder durch unsere Lieferung verbindlich. Beanstandungen von Bestätigungen sind unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche, schriftlich geltend zu machen. Annahmeerklärungen, Abreden, Zusicherungen usw. einschließlich derjenigen unserer Mitarbeiter bedürfen zur Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Ausschließlich hinsichtlich von Annahmeerklärungen gilt § 127 Abs. 2 BGB. Unsere Mitarbeiter sind nicht befugt, mündliche Neben-abreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen. Eventuelle Eigenschaften der Ware sichern wir nur im Umfang des Herstellers zu. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungs-daten, auch Angaben der Lieferwerke sind nur verbindlich, wenn dies zwischen dem Kunden und uns ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. An den zum Angebot gehörenden Unterlagen sowie Modellen behalten wir uns das Alleineigentum und Urheberrecht vor. Preise für einzelne Positionen eines Angebotes haben nur Gültigkeit bei Erteilung des Gesamtauftrages über dieses Angebot. Erfolgt die Lieferung später als 2 Monate nach Vertragsabschluss, sind wir berechtigt, den vereinbarten Preis zu erhöhen, sofern zwischen Vertragsabschluss und Lieferung die geltenden Preise unserer Lieferanten oder sonstige auf unserer Ware liegenden Kosten (einschließlich öffentlicher Lasten) steigen. Die Preiserhöhung wird wirksam, sobald wir sie dem Käufer schriftlich mitgeteilt haben.
3. Vertragsschluss beim Online-Handel
Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt nur eine Aufforderung zur Bestellung und damit kein Angebot dar. Durch Anklicken des Buttons [Jetzt Kaufen] gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung der auf der Bestellseite aufgelisteten Waren ab. Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn wir die Bestellung durch eine Auftragsbestätigung der Niederlassung, in der der Kunde angebunden ist, nach dem Erhalt der Bestellung annehmen, nicht bereits dann, wenn der Erhalt der Bestellung automatisch per Email bestätigt wird.
4. Widerrufsrecht
Wenn der Kunde Verbraucher ist (also eine natürliche Person, die die Bestellung zu einem Zweck abgibt, der weder ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann), steht ihm nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufs-recht zu. Nach § 312 g Abs. 2 BGB scheidet ein Widerrufsrecht in den dort geregelten Fällen aus, insbesondere wenn es sich um nicht vor-gefertigte und individuell angefertigte Waren, solche mit Mindesthaltbarkeitsdatum oder Versiegelung handelt. Macht der Kunde als Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, so hat er die regelmäßigen Kosten der Rücklieferung zu tragen. Im Übrigen gelten für das Widerrufsrecht die Regelungen, die im Einzelnen wiedergegeben sind in der folgenden
Widerrufsbelehrung
Sie haben das Recht, diesen Vertrag binnen einer Frist von vierzehn Ta-gen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Frist beginnt an dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie der Wilhelm Linnenbecker GmbH & Co KG, Werler Straße 22-28, 32105 Bad Salzuflen bzw. der Linnenbecker GmbH & Co KG, Max-Planck-Straße 8, 40699 Erkrath, beide zu erreichen unter widerruf@linnenbecker.de mittels einer eindeutigen Erklärung (zB ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das nachstehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (zB per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.
Muster-Widerrufsformular
– An [Wilhelm Linnenbecker GmbH & Co KG, Werler Straße 22-28, 32105 Bad Salzuflen bzw. Linnenbecker GmbH & Co KG, Max-Planck-Straße 8, 40699 Erkrath, beide zu erreichen unter widerruf@linnenbe-cker.de]:
– Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der
2
folgenden Dienstleistung (*)
– Bestellt am (*)/erhalten am (*)
– Name des/der Verbraucher(s)
– Anschrift des/der Verbraucher(s)
– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
– Datum __________ (*) Unzutreffendes streichen
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgeliefert haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzuliefern oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen zurückgeben.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücklieferung der Waren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit Ihnen zurückzuführen ist.
- Ende der Widerrufsbelehrung –
5. Lieferungen
Unsere Lieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Kunden, Lieferfristen gelten vorbehaltlich richtiger sowie rechtzeitiger Selbstbelieferung, es sei denn, dass der Verkäufer verbindliche Lieferungen schriftlich zusagt. Ist der Kunde uns gegenüber mit seinen Verpflichtungen im Verzug, so können wir eine fest vereinbarte Lieferfrist durch schriftliche Mitteilung in der Weise ändern, dass die Lieferfrist um den Zeitraum des Verzuges verlängert wird. Lieferung frei Baustelle bedeutet ebenerdige Anlieferung (Bordsteinkante) ohne Abladen, befahr-bare Anfuhrstraße vorausgesetzt. Ist Selbstabholung am Lager vereinbart, wird ebenfalls nur ebenerdig angeliefert. Ist Abladen vereinbart, wird am Fahrzeug abgeladen. Wird die Ware über die rechtliche Verpflichtung des Verkäufers hinaus auf Wunsch des Käufers weiterbefördert, haftet dieser für eventuell bei der Weiterbeförderung entstehende Schäden. Insoweit eigenes oder fremdes Personal bei der Entladung behilflich ist, geschieht dies grundsätzlich auf Risiko des Kun-den. Das Abladen hat unverzüglich und sachgemäß durch den Kunden zu erfolgen. Die Gefahr des zufälligen Untergangs, der Verschlechterung und des Abhandenkommens geht spätestens mit Anlieferung auf der vom Kunden bezeichneten Anlieferungsstelle über, sofern die Ware innerhalb üblicher Geschäftszeiten der jeweiligen Niederlassung angeliefert wird und dem Kunden der voraussichtliche Liefertermin zuvor angezeigt wurde. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass bei Anlieferung der Ware diese durch eine bevollmächtigte Person in Empfang genommen werden kann. Die Ware wird in branchenüblicher Weise verpackt und geliefert. Paletten sowie Sonderverpackungen werden gesondert berechnet. Gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 Ver-packG werden folgende Verpackungsmaterialien, die aufgrund ihrer Ausmaße oder ihrer Gefährlichkeit nicht über die normalen Wertstoff-tonnen entsorgt werden können, von Endverbrauchern unentgeltlich zurückgenommen:
• Transportverpackungen
• Verkaufs- und Umverpackungen
• Mehrwegverpackungen
• Verpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter
Bei frachtfreier Rückführung von gebrauchsfähigen Pfandpaletten er-folgt eine Gutschrift abzüglich unserer Serviceleistung. Diese umfasst Umschlag, Abnutzung sowie Rücktransport zum Lieferwerk, maßgeblich ist ausschließlich die jeweils gültige Dienstleistungspreisliste. Unsere Palettenrücknahmen erfolgen unter Vorbehalt in Bezug auf Stückzahl und Gebrauchsfähigkeit. Nur in unserem Unternehmen er-worbene, wiederverwendbare Pfandpaletten können gutgeschrieben werden. Offensichtliche Mängel, Transportschäden, sonstige Schäden, Fehlmengen oder Falschlieferungen sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen; auf § 377 HGB wird verwiesen. Der Käufer ist verpflichtet, Ware, die eingebaut oder anderweitig verarbeitet werden soll, vor dem Einbau oder der Verarbeitung auf Mangelhaftigkeit zu untersuchen. Der Käufer haftet in diesem Fall für die Aus- und Einbaukosten für entgegen dieser Verpflichtung eingebaute oder verarbeitete mangelhafte Waren. Soweit technisch erforderlich, stellt der Kunde zum Abladen erforderliche Gerätschaften und / oder Mitarbeiter. Teillieferungen sind im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zulässig. Sie gelten als selbstständige Lieferung. Die Wahl des Transportweges und Transportmittels bleibt uns vorbehalten. Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich vereinbart werden, bedürfen der unverzichtbaren Schrift-form. Sobald wir wegen Lieferung fehlerhafter Ware zur Gewährleistung gesetzlich verpflichtet sind, werden wir nach unserer Wahl nach-bessern oder mangelfrei Ersatz liefern; im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Leistungsort ist stets, auch bei Lieferungen frei Lieferanschrift/Bestimmungsort usw., die jeweilige Verladestelle. Die Gefahr geht mit der Anlieferung der Verladung auf das Transportmittel, bei Selbstabholung mit der Bereitstellung zur Verladung durch den Kunden auf diesen über. Der Kunde trägt bei Selbstabholung für die Beladungshandlung, Einhaltung des zulässigen Fahrzeuggesamtgewichts und die richtige Beladung einschl. der Ladungssicherung die alleinige Verantwortung.
Nimmt der Kunde die Ware zur vereinbarten Liefer- oder Abholzeit nicht ab und gerät damit in Annahmeverzug, werden Lagerkosten in Höhe von 0,25 € pro Palette pro Tag für die Einlagerung erhoben. Die Kosten einer erneuten Anlieferung trägt der Kunde. Auf § 300 BGB wird verwiesen.
Die Gewährleistungsfrist beträgt für Lieferungen für das Gewerbe unseres Kunden ein Jahr ab Lieferung, soweit nicht laut § 438 Abs. 1, Nr. 2 BGB eine längere Verjährungsfrist gilt. Der Kunde räumt uns eine mehrfache Nachbesserung oder Ersatzlieferung ein.
Die Haftung des Verkäufers auf Schadenersatz wegen Verletzung vertraglicher und gesetzlicher Pflichten ist darüber hinaus nach Maßgabe der folgenden Sätze eingeschränkt. Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit, aus welchem Rechtsgrund auch immer, ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für die Haftung für das Handeln gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Bei der Verletzung wesentlicher Vertrags-pflichten haftet der Verkäufer auch für einfache Fahrlässigkeit. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungs-gemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf.
Eine Haftung für Beratungsleistungen etc., insbesondere im Hinblick auf die Be- und Verarbeitung von Baustoffen, wird nur übernommen, wenn diese schriftlich erfolgte. Jegliche Schadensersatzhaftung des Verkäufers ist begrenzt auf den vorhersehbaren typischerweise eintretenden Schaden, sofern der Verkäufer die Pflichtverletzung nicht vorsätzlich begangen hat. Schadensersatzansprüche aus der Haftung nach den zwingenden Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt. Die Haftung des Verkäufers wird für den Fall ausgeschlossen, dass dem Käufer der Hersteller oder Vorlieferant binnen 4 Wochen nach Anzeige der den Schaden verursachenden Waren schriftlich mitgeteilt wird. Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen etc.
Alle Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder im Falle des Vorliegens einer Garantie oder der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie oder bei grobem Verschulden des Verkäufers. Ware, die als mindere Qualität verkauft ist oder gebrauchte Ware, wird insoweit unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft und geliefert.
Sonderanfertigungen oder Waren, die nicht lagermäßig geführt, sondern vielmehr ausdrücklich für den Kunden bestellt werden, können nicht zurückgenommen werden; es sei denn, der Zulieferer ist bereit, die Ware gegen Gutschrift zurückzunehmen. Bei freiwilliger Rücknahme der gelieferten Ware durch uns haben wir Anspruch auf den vollen Ausgleich für infolge des Vertragsabschlusses getätigte Aufwendungen wie Transport- und Montagekosten sowie auf eine Pau-schale für Lager- und Buchungskosten sowie entgangenen Gewinn in Höhe von 15 % des vereinbarten Kaufpreises, sofern unser Kunde nicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in Höhe der Pauschale entstanden ist.
Bei Holzlieferungen gilt die vorzeitige Benutzung bzw. Be- und/oder Verarbeitung bzw. Einbau als Abnahme. Mängelrügen sind nur wirk-sam, wenn sie schriftlich und fristgerecht erfolgen. Bei der Lieferung und/oder Ausführung erkennbare Mängel sind sofort zu rügen. Natürlicher Verschleiß, Rissbildung und Verziehen des Holzes sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Das gilt auch für Farbunterschiede, die besonders bei druckimprägnierten Hölzern und bei weiterer Farbbehandlung sowie Verarbeitung mit sonstigen Hölzern auftreten können. Hölzer mit Farbbehandlung werden nur gebeizt oder grundiert geliefert, sofern nichts anderes angegeben ist. Eine Endbehandlung ist bauseits vorzunehmen. Wird eine Beanstandung anerkannt, so behalten wir uns vor, Ersatz oder Gutschrift zu leisten. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Für Schäden, die durch höhere Gewalt oder Dritte entstehen, entfällt jede Gewährleistung auch während der Ausführung. Auf die der Ware beiliegenden Pflege-, Gebrauchs- und Aufbauanleitungen wird ausdrücklich hingewiesen. Eine strikte Einhaltung sämtlicher darin enthaltener Bestimmungen ist Voraussetzung für die Aufrechterhaltung von etwaigen Gewährleistungsansprüchen. Für Eigenleistungen des Bauherrn wird keine Gewähr übernommen. Die Abtretung von Forderungen bedarf unserer vorherigen, unverzichtbaren schriftlichen Zustimmung, § 354a HGB bleibt hiervon unberührt.
6. Zahlung
Der Kaufpreis ist nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug sofort fällig. Die Gewährung eines Zahlungsziels bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Soweit Skontozahlung eingeräumt wird, ist Voraussetzung, dass bis dahin alle früheren Rechnungen beglichen sind. Für die Skontoerrechnung ist der in der Rechnung als skontierfähig angegebene Betrag nach Abzug von Vorfracht, Maut usw. maßgeblich. Der Kunde ist damit einverstanden, dass Rechnungen an die von ihm angegebene Emaildresse elektronisch übermittelt werden. Wir sind berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen und werden den Kunden über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung an-zurechnen. Die Aufrechnung ist ausgeschlossen, soweit nicht mit einer rechtskräftig festgestellten Forderung aufgerechnet wird.
Im Falle des mindestens zweimaligen Zahlungsverzuges sowie bei Vereinbarung von Ratenzahlungen im Hinblick auf vorangegangene Rechnungen behalten wir uns vor, unbeschadet weitergehender gesetzlicher Rechte, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen oder besondere Sicherheiten auf Kosten des Kunden zu fordern. Unter den o. g. Voraussetzungen können wir auch Vorauszahlungen/Preissicherungszahlungen des Kunden, die er für bestimmte Objekte geleistet hat, gegen offene Forderungen aufrechnen. Wir sind berechtigt, zur Prüfung der Kreditwürdigkeit unserer Kunden Auskünfte bei der Schufa Holding AG, infoscore Consumer data GmbH, EOS Holding GmbH, Creditsafe Deutschland GmbH und der Creditreform AG einzuholen. Der Kunde ist damit einverstanden, dass wir zur Prüfung seiner Kreditwürdigkeit unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Datenschutzrechtes, Auskünfte bei von Dritten betriebenen Daten bzw. Informationspools ein-holen, sofern diese bei der zuständigen Datenschutzbehörde ordnungsgemäß angemeldet und nicht untersagt worden sind. Wir sind berechtigt, an derartige Daten bzw. Informationspools Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten des Kunden, wie z. B. Zahlungsverzug, Rücklastschriften, Mahnbescheide etc. zu übermitteln. Der Kunde ist hierüber zu informieren. Die übermittelten Daten und er-langten Auskünfte sind auf seine Aufforderung hin ihm kostenfrei mit-zuteilen bzw. zu löschen. Die Weitergabe an Dritte ohne Zustimmung des Kunden ist untersagt.
Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist ausgeschlossen, soweit die Zurückbehaltungsrechte nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Rücklastschriften werden mit 20,00 € pro einzelnem Vertrag dem Käufer berechnet und sind uns von diesem zu erstatten. Für die Zusendung von Mahnungen werden einmalig Kosten in Höhe von 15,00 € berechnet.
Verzugszinsen werden in Höhe von 11,5 % erhoben, ohne dass dem Kunden dadurch der Nachweis eines geringeren Schadens abgeschnitten wird. Für Verbraucher gilt der gesetzliche Zinssatz des § 288 Abs. 1 BGB.
7. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung des Kaufpreises und bis zur Tilgung aller aus der Geschäftsverbindung bereits bestehenden Kaufpreisforderungen und der im engen Zusammenhang mit der gelieferten Ware noch entstehenden Kaufpreisforderungen 4 (Verzugszinsen, Verzugsschaden etc.) als Vorbehaltsware Eigentum des Verkäufers. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung oder die Saldoziehung und deren Anerkennung heben den Eigentumsvorbehalt nicht auf. Wird im Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises durch den Käufer eine wechselmäßige Haftung des Verkäufers begründet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt nicht vor Einlösung des Wechsels durch den Käufer als Bezogenen. Bei Zahlungsverzug des Käufers ist der Verkäufer zur Rücknahme der Vorbehaltsware nach einmaliger Mahnung berechtigt und der Käufer zur Herausgabe verpflichtet.
Wird Vorbehaltsware vom Käufer zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für den Verkäufer, ohne dass dieser hieraus verpflichtet wird. Die neue Sache wird Eigentum des Verkäufers. Bei Verarbeitung zusammen mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware erwirbt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verarbeitung. Wird Vorbehaltsware mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware gemäß §§ 947, 948 des BGB verbunden, vermischt oder vermengt, so wird der Verkäufer Miteigentümer entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Erwirbt der Käufer durch Verbindung, Vermischung oder Vermengung Alleineigentum, so über-trägt er schon jetzt an den Verkäufer Miteigentum nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verbindung, Vermischung oder Vermengung. Der Käufer hat in diesen Fällen die im Eigentum oder Miteigentum des Verkäufers stehende Sache, die ebenfalls als Vorbehaltsware im Sinne der nachfolgenden Bestimmungen gilt, unentgeltlich zu verwahren.
Wird Vorbehaltsware vom Käufer, allein oder zusammen mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware veräußert, so tritt der Käufer schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten ab; der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Wert der Vorbehaltsware ist der Rechnungswert des Verkäufers zuzüglich eines Sicherungsaufschlages von 35 % (10% Wertabschlag, 4 % § 171 I InsO, 5% § 171 II InsO und Umsatzsteuer – von derzeit 19 % - in jeweils gesetzlicher Höhe), der je-doch außer Ansatz bleibt, soweit ihm Rechte Dritter entgegenstehen. Wenn die weiterveräußerte Vorbehaltsware im Miteigentum des Verkäufers steht, so erstreckt sich die Abtretung der Forderungen auf den Betrag, der dem Anteilswert des Verkäufers am Miteigentum entspricht. Punkt 5 Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend für den verlängerten Eigentumsvorbehalt; die Vorausabtretung gemäß Punkt 5 Abs. 3 Satz 1 + 3 erstreckt sich auch auf die Saldoforderung.
Wird Vorbehaltsware vom Käufer als wesentlicher Bestandteil in das Grundstück eines Dritten eingebaut, so tritt der Käufer schon jetzt die gegen den Dritten oder gegen den, den es angeht, entstehenden Forderungen auf Vergütung in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Rechten einschließlich eines solchen auf Einräumung einer Sicherungshypothek ab; der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Punkt 5 Abs. 3 Satz 2 + 3 gelten entsprechend.
Wird Vorbehaltsware vom Käufer als wesentlicher Bestandteil in das Grundstück des Käufers eingebaut, so tritt der Käufer schon jetzt die aus der gewerbsmäßigen Veräußerung des Grundstücks oder von Grundstücksrechten entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten ab; der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Punkt 5 Abs. 3 Satz 2 + 3 gelten entsprechend.
Der Käufer ist zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder zum Ein-bau der Vorbehaltsware nur im üblichen, ordnungsgemäßen Geschäftsgang und nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die Forderungen im Sinne von Punkt 5 Abs. 3, 4 und 5 auf den Verkäufer tatsächlich übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändung oder Sicherungsübereignung, ist der Käufer nicht berechtigt.
Der Verkäufer ermächtigt den Käufer unter Vorbehalt des Widerrufs zur Einziehung der gemäß Punkt 5 Abs. 3, 4 und 5 abgetretenen Forderungen. Der Verkäufer wird von der eigenen Einziehungsbefugnis keinen Gebrauch machen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen, auch gegenüber Dritten, nachkommt. Auf Verlangen des Verkäufers hat der Käufer die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu benennen und diesen die Abtretung anzuzeigen; der Verkäufer ist ermächtigt, den Schuldnern die Abtretung auch selbst anzuzeigen.
Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die abgetretenen Forderungen hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich unter Übergabe der für den Widerspruch notwendigen Unterlagen zu unterrichten.
Mit Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder Durchführung eines außergerichtlichen Einigungsverfahrens mit den Gläubigern über die Schuldenbereinigung (§ 305 I Nr. 1 InsO) erlöschen das Recht zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder zum Einbau der Vorbehaltsware und die Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderungen; bei einem Scheck- oder Wechselprotest erlischt die Einzugsermächtigung ebenfalls.
Übersteigt der realisierbare Wert der eingeräumten Sicherheiten die zu sichernden Forderungen aus Liefergeschäften um mehr als 35% (10% Wertabschlag, 4 % § 171 I InsO, 5 % § 171 II InsO und Umsatzsteuer in jeweils gesetzlicher Höhe), so ist der Verkäufer insoweit zur Rückübertragung oder Freigabe auf Verlangen des Käufers verpflichtet. Als realisierbarer Wert sind, sofern der Verkäufer nicht einen niedrigeren realisierbaren Wert als Vorbehaltsware nachweist, die Einkaufspreise des Käufers oder bei Verarbeitung der Vorbehaltsware die Herstellungskosten des Sicherungsgutes bzw. des Miteigentumsanteils anzusetzen, jeweils abzüglich eines zulässigen Bewertungsabschlages von maximal 35 % der zu sichernden Forderung (10 % Wertabschlag, 4 % § 171 I InsO, 5 % § 171 II InsO und Umsatzsteuer in jeweils gesetzlicher Höhe – zur Zeit 19 % -) wegen möglicher Minderer-löse. Mit Tilgung aller Forderungen des Verkäufers aus Liefergeschäften gehen das Eigentum an der Vorbehaltsware und die abgetretenen Forderungen an den Käufer über.
8. Verbraucherstreitschlichtung
Erklärungspflicht nach § 36 Abs. 1 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)
Wir sind bestrebt, etwaige Meinungsverschiedenheiten aus unserer Vertragsbeziehung auf einvernehmliche Weise beizulegen. Bei etwaigen Beschwerden können sich unsere Kunden jederzeit direkt an uns wenden, um gemeinsam eine akzeptable Lösung zu finden. Daher nehmen wir nicht an dem freiwilligen Streitbeilegungsverfahren teil. Sie erreichen uns stets per E-Mail unter: info@linnenbecker.de
9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für das Geschäftsverhältnis ist das deutsche Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) maßgebend. Gerichtsstand ist Bad Salzuflen. Wir sind berechtigt, unseren Kunden nach unserer Wahl auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand oder am Sitz unserer Niederlassung, von der aus der Kunde betreut wird, zu verklagen.